Vortrag am 24.04.2024, 18:15 – 19:45 Uhr
Der Einsatz von KI-Generatoren bietet Hochschulen und Bildungseinrichtungen enorme Möglichkeiten, stellt sie gleichzeitig aber auch vor immense rechtliche Herausforderungen: Urheberrechte an KI-generierten Inhalten, prüfungsrechtliche Fragestellungen in Zeiten von KI, die Verlässlichkeit von KI-Detektoren, Implikationen der EU-Regulierung allgemein und speziell für den Hochschulbereich, Fragen rund um Deep Fakes und Datenschutzrecht durch die Verwendung von KI sind nur einige Beispiele.
Am Mittwoch, den 24.04.2024 von 18:15 Uhr bis 19:45 Uhr, stellt Frau Dr.in Janine Horn in ihrem hybriden Vortrag einen Wegweiser durch die rechtlichen Grundlagen der KI-Verwendung an Bildungseinrichtungen, insbesondere an Hochschulen, vor. Der Vortrag richtet sich insbesondere an Bildungsverantwortliche, Pädagog:innen, Entwickler:innen sowie Studierende und eröffnet einen interessanten Einblick zu den rechtlichen Grundlagen zur Verwendung von KI.
Die Veranstaltung findet im Rahmen der von der Universität Vechta organisierten Ringvorlesung „Let’s talk about KI“ mit Unterstützung durch die zentrale Studienkommission (ZSK) und das durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur geförderte Projekt „Beyond Prompting“ statt.
Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.uni-vechta.de/beyondprompting/events/details/lets-talk-rechtliche-grundlagen