AP3 - Klärung des Rechtsrahmens

Ziele

An den Hochschulen steht immer mehr im Vordergrund, den Lehrbetrieb durch den Einsatz digitaler Lehr-/Lerntechnologien möglichst gut zu unterstützen. Nun soll die rechtssichere Nutzung von digitalen Werkzeugen durch Lehrende und Studierende im Regelbetrieb begleitet werden. Arbeitspaket 3 identifiziert hierfür den Rechtsrahmen für die digitale Lehre inklusive elektronischer Prüfungen und Online-Prüfungen an den Hochschulen in Niedersachsen. Aufgabe ist die kontinuierliche Sammlung und Klärung neu aufkommender Rechtsfragen in den relevanten Gebieten Urheberrecht, Datenschutz und Prüfungsrecht. Beratungs- und Unterstützungsbedarfe zu identifizieren und entsprechende Handreichungen sowie Schulungsangebote und prozessbegleitende Unterstützung für Beteiligte aus den Verbunduniversitäten anzubieten, sind weitere Aufgaben.

Themen

2021 und 2022 erfolgten für Hochschulen bedeutende Gesetzesänderungen.

So wurde die Erlaubnis des § 60a UrhG für Hochschulen, im begrenzten Umfang urheberrechtlich geschütztes Material zu Lehrzwecken in der Präsenz- als auch Online-Lehre einzusetzen, neu gefasst.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der differenzierten Hochschulautonomie berücksichtigt das Niedersächsische Hochschulgesetz zudem nun digitale Lehr- und Prüfungsformate. Hochschulen dürfen in ihren Hochschulordnungen etwa elektronische Fernprüfungen (§ 7 Abs. 4 NHG) und Vorlesungsaufzeichnungen (§ 17 Abs. 6 NHG) nach den Vorgaben der jeweiligen Ermächtigungsgrundlage regeln. Ebenso von hochschulübergreifender Bedeutung ist die Frage nach der Anrechnungsmöglichkeit von Online-Lehre auf das Lehrdeputat nach der LVVO Nds. Vor diesem Hintergrund arbeiten wir auf folgende Meilensteine hin:

Meilensteine

  • Vernetzung des ELAN e. V. (E-Learning Academic Network Niedersachsen) mit den Rechtszuständigen/Datenschutzbeauftragten an den Verbunduniversitäten
  • Erfassung und Systematisierung von bestehender Expertise, Lösungsansätzen und Klärungsbedarfen zu digitaler Lehre inklusive E- und Online-Prüfungen
  • Entwicklung und Bereitstellung von Informationen, Handreichungen, relevanten Urteilen, z. B. eine Checkliste für rechtskonforme Tools
  • Durchführung von Online-Seminaren zu relevanten Rechtsthemen, z. B. zu elektronischen Fernprüfungen
  • Koordinierung von Online-Arbeitsgemeinschaften zu relevanten Rechtsthemen, z. B. zur Erarbeitung einer Muster-Rahmenprüfungsordnung gemäß § 7 Abs. 4 NHG
  • Weiterentwicklung des Wikis „eLearning and Law“ des ELAN e. V. als zentraler Informationsplattform, u. a. im Rahmen einer Evaluation
    durch eine Nutzer:innenbefragung

Neben der Priorisierung und Bearbeitung der in der Pandemie bei den Verbundpartnern aufgelaufenen Rechtsfragen erfolgt eine proaktive und projektbegleitende Bereitstellung relevanter Informationen, Arbeitsmaterialien und Fortbildungsmöglichkeiten, um den Rechtsrahmen gemeinsam auszuloten. Koordinierender Partner für das Arbeitspaket 3 ist der ELAN e. V. Er ist ein gemeinnütziger Verein, der seit 2008 die niedersächsischen Hochschulen bei der Digitalisierung des Lehrens und Lernens in rechtlichen, technischen und didaktischen Aspekten unterstützt. Gleichwohl unterstützt er die Entwicklungen im SOUVER@N-Projekt in wesentlichen Querschnittsthemen.

Sprecherin

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Dr. Janine Horn

ELAN e. V.
Karlstr. 23
26123 Oldenburg
horn[at]elan-ev.de